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   FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02   

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FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02 (https://dejure.org/2003,12261)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2003 - 2 V 571/02 (https://dejure.org/2003,12261)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - 2 V 571/02 (https://dejure.org/2003,12261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfassungskonforme Auslegung des vertikalen Verlustausgleichs i.S.v. § 10d EStG in Gestalt des StEntlG 1999/2000/2002 bei Einkünften aus der gleichen Einkunftsquelle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 EStG; § 23 Abs. 2 S. 2 EStG ; § 2 Abs. 3 EStG ; § 10d Abs. 1 EStG ; § 10d Abs. 2 EStG ; § 10d Abs. 3 EStG ; § 2 Abs. 1 EStG; § 2 Abs. 2 EStG; § 2b EStG; § 23 Abs. 3 S. 8 EStG
    Unbegrenzte Zurücktragung von Verlusten aus dem Verkauf von Teilen einer wesentlichen Beteiligung auf Spekulationsgewinne; Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ; Zulassung des begrenzten vertikalen Verlustausgleichs als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10d; EStG § 2 Abs. 3
    Verlustrücktrag; Verfassungskonforme Auslegung; StEntlG 1999/2000/2002; Vertikaler Verlustausgleich; horizontaler Verlustausgleich - Verfassungskonforme Auslegung des Verlustrücktrags nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbegrenzte Zurücktragung von Verlusten aus dem Verkauf von Teilen einer wesentlichen Beteiligung auf Spekulationsgewinne; Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ; Zulassung des begrenzten vertikalen Verlustausgleichs als ...

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1467
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
    Nach Regelung eines Ausgangstatbestandes aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (st. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfGE 93, 121; 99, 88).

    Allein die systematische Unterscheidung durch den Gesetzgeber kann die Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 84, 348; 96, 1; 99, 88).

    Es entsprach vielmehr dem Ziel des Gesetzes, den (unbeschränkten) horizontalen Verlustausgleich unangetastet zu lassen und sogar den Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vom 30. September 1998, 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88 zu § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG in der früheren Fassung) entsprechen zu wollen (Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drucksache 14/23, II, zu § 2 Abs. 1a des ersten Entwurfs, S. 166, rechte Spalte).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
    Nach Regelung eines Ausgangstatbestandes aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (st. Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfGE 93, 121; 99, 88).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
    Allein die systematische Unterscheidung durch den Gesetzgeber kann die Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 84, 348; 96, 1; 99, 88).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
    Allein die systematische Unterscheidung durch den Gesetzgeber kann die Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 84, 348; 96, 1; 99, 88).
  • BFH, 04.11.1992 - X R 33/90

    Verhältnis § 17 EStG zu § 22 Nr. 2, § 23 EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
    Der Bundesfinanzhof hat diese frühere Rechtsprechung im Jahre 1992 ausdrücklich aufgegeben (BFH-Urteil vom 4. November 1992, X R 33/90, BStBl II 1993, 292) und erstmals den Vorrang des § 17 EStG vor der Regelung § 23 EStG angenommen.
  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
    b) Die Aussetzung der Vollziehung wäre auch zu gewähren, wenn die Gewinne des Klägers aus dem Verkauf der Anteile an der X-AG im Streitjahr wegen der vom BFH angenommenen strukturellen Vollzugshindernisse nicht als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften steuerbar wären (vgl. Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Juli 2002, IX R 62/99, BStBl II 2003, 74 und Beschluss vom 11. Juni 2003 (IX B 16/03, www.bundesfinanzhof.de), da es sich dann im Streitfall um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 17 EStG) handeln würde.
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
    b) Die Aussetzung der Vollziehung wäre auch zu gewähren, wenn die Gewinne des Klägers aus dem Verkauf der Anteile an der X-AG im Streitjahr wegen der vom BFH angenommenen strukturellen Vollzugshindernisse nicht als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften steuerbar wären (vgl. Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Juli 2002, IX R 62/99, BStBl II 2003, 74 und Beschluss vom 11. Juni 2003 (IX B 16/03, www.bundesfinanzhof.de), da es sich dann im Streitfall um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 17 EStG) handeln würde.
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12179/09

    Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht

    Im Fall der die Mindestbesteuerung regelnden Normen vermag der Senat Hinderungsgründe für eine verfassungskonforme Auslegung nicht zu erkennen (so schon Senats-Urteil vom 16. September 2010 12 K 8212/06 B, juris; im Ergebnis ebenso Wendt, Prinzipien der Verlustberücksichtigung, Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V., Band 28 [2005], S. 41; Orth, Mindestbesteuerung und Verlustnutzungsstrategien, Finanzrundschau 2005, 515; für eine verfassungskonforme Auslegung des § 10d EStG a. F. bereits das Niedersächsische FG, Beschluss vom 28. Juli 2003 2 V 571/02, EFG 2003, 1467 ).
  • FG Düsseldorf, 02.09.2014 - 6 K 3370/09

    Gebot der Besteuerung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit

    So habe bereits das FG Niedersachsen in seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.7.2003 (2 V 571/02, EFG 2003, 1467) durch verfassungskonforme Auslegung von § 10d EStG entschieden, dass der Verlustabzug jedenfalls nicht für solche Einkünfte begrenzt sei, die aus der gleichen Einkunftsquelle (Erwerbsgrundlage) stammten.
  • FG Berlin, 13.07.2004 - 1 B 1413/03

    Rechtmäßigkeit der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG nicht ernstlich

    In dem dort entschiedenen Fall sei es ebenfalls um den Abzug von Verlusten aus dem Verkauf eines Aktienpakets eines Unternehmens als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegangen (vgl. Niedersächsisches FG, Beschluss vom 28. Juli 2003, 2 V 571/02, EFG 2003, 1467 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 8212/06

    Mindestbesteuerung in der für den VZ 2004 geltenden Ausgestaltung ist i. d. R. -

    Im Fall der die Mindestbesteuerung regelnden Normen vermag der Senat Hinderungsgründe für eine verfassungskonforme Auslegung nicht zu erkennen (im Ergebnis ebenso Wendt, Prinzipien der Verlustberücksichtigung, a.a.O., S. 78; Orth, Mindestbesteuerung und Verlustnutzungsstrategien, Finanzrundschau [FR] 2005, 515 [530]; für eine verfassungskonforme Auslegung des § 10d EStG a.F. bereits das Niedersächsische FG, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 2 V 571/02, EFG 2003, 1467).
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